Stationäre Angebote
Voraussetzung
Klient*innen mit Hauptwohnsitz in Wien haben die Möglichkeit eines stationären körperlichen Teil- oder Vollentzugs in der Sonderkrankenanstalt Marienhof.
Dauer
- Teil- oder Vollentzug Alkohol - 4 Wochen
- Teil- oder Vollentzug illegale Substanzen - 4 Wochen
Eine weitere notwendige Behandlung/Rehabilitation muss im Anschluss an den Voll- bzw. Teilentzug erfolgen, da an den Entzug immer zumindest ein kurzes stationäres Modul (1 Monat) oder ein längeres (min. 3 Monate) stationäres und danach ein ambulantes Modul (3 bis 24 Monate) anschließen muss.
Ziel
Beim Vollentzug ist das Ziel naturgemäß der vollständige körperliche Entzug von legalen oder/und illegalen Substanzen.
Beim Teilentzug werden alle legalen/illegalen Substanzen unter Beibehaltung eines Substitutionsmittels entzogen. Der Teil- oder Vollentzug wird immer mit besonderem Augenmerk auf die Bedürfnisse der einzelnen Klient*innen durchgeführt. Basis dafür ist eine allgemeinmedizinische und psychiatrische Anamnese, aus der sich die Behandlungsnotwendigkeiten ergeben.
Dauer
Der zeitliche Rahmen der stationären Dauerbetreuung richtet sich nach dem jeweiligen Entwicklungsstand der Klient*innen. Sie kann einerseits ein zeitbegrenztes Modell darstellen oder aber lebenslange Begleitung bedeuten.
Psychische und physische Stabilität aufrecht halten
Die langjährigen Erfahrungen des Vereins Grüner Kreis mit Menschen mit vorliegender Komorbidität zeigen die dringende Notwendigkeit einer möglichen Weiterbetreuung und -behandlung/Rehabilitation nach abgeschlossener stationärer Therapie (über 18 Monate hinaus). Um den Betroffenen beistehen und die gewonnene psychische und physische Stabilität aufrecht erhalten zu können, wurde im Jahr 2000 die Möglichkeit der stationären Dauerbetreuung mit und ohne dislozierter Wohnform („externes, verlagertes Wohnen“) geschaffen.
Bisher wurden Menschen, die eine Abhängigkeitserkrankung und psychische Störungen aufweisen, allzu häufig zu sogenannten "Drehtürpatient*innen“ und dies - bei Fehlen geeigneter stationärer Weiterbetreuungsmöglichkeiten - trotz guten Entwicklungsverlaufes. In vielen Fällen kam es mit Abschluss der stationären Therapie zu einem Rückfall in alte Verhaltensmuster, zu zahlreichen weiteren Behandlungsversuchen in diversen Psychiatrien sowie im Suchthilfenetzwerk und häufig auch zum gänzlichen "Herausfallen" aus dem Behandlungskontext des Gesundheitssystems.
Selbstständigkeit erproben
Die stationäre Dauerbetreuung mit und ohne dislozierter Wohnform bietet Betroffenen nach Abschluss der stationären Behandlungsphase ein Folgebetreuungs- und -behandlungsmodell. Auf diese Weise können Schritte zur größtmöglichen Selbständigkeit erprobt und umgesetzt werden. Zudem können die Strukturen der Therapeutischen Gemeinschaft weiterhin genutzt werden
Selbstständig Wohnen
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, entweder in einer integrierten Wohneinheit der Therapeutischen Gemeinschaft oder in einer nahe gelegenen, vom Grünen Kreis angemieteten, Wohnung autonom zu leben. Die entsprechende dazugehörige Betreuung erfolgt nach einem gemeinsam und individuell entwickelten Behandlungs/Rehabilitations- und Betreuungsplan. Dieser entspricht den Ressourcen und Defiziten der Klient*innen und kann bei Bedarf den Veränderungen der Lebenssituation angepasst werden.
Im Falle von Lebenskrisen oder der Rückkehr zu alten Bewältigungsstrategien (Rückfall, psychische Krise, etc.) können Betroffene vorübergehend wieder ganz in den stationären Rahmen der Therapeutischen Gemeinschaft aufgenommen werden. Nach der Bewältigung dieser krisenhaften Situationen kann die Rückführung in die eigene Wohneinheit im Rahmen der stationären Dauerbetreuung stattfinden.