Häufig gestellte Fragen

Hier geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Sucht im Allgemeinen und Suchtbehandlung im Grünen Kreis. Wir möchten Menschen, die mit Suchtmitteln in Kontakt gekommen sind und deren Angehörigen damit die Möglichkeit bieten, sich einfach und leicht zugänglich über erste Fragen im Umgang mit Suchtmitteln zu informieren. Dabei erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit unserer Informationen.

Sollten Sie Ihre gewünschten Antworten hier nicht finden oder Detailwissen benötigen, wenden Sie sich bitte an office@gruenerkreis.at. Wir unterstützen Sie gerne!

 

Einer Sucht liegt der Drang zugrunde, die psychischen Wirkungen des Suchtmittels zu erfahren, zunehmend auch das Bedürfnis unangenehme Auswirkungen ihres Fehlens (Entzugserscheinungen wie Unruhe, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Angstzustände, Schweißausbrüche) zu vermeiden. Abhängigkeit wird heute als chronische Erkrankung angesehen die sich schleichend entwickelt.
Dabei sind diese Kriterien entscheidend:

  • Unbezwingbares Verlangen zur Einnahme und Beschaffung des Mittels
  • Tendenz zur Dosissteigerung (Toleranzerhöhung)
  • Psychische und meist auch physische Abhängigkeit von der Wirkung der Droge
  • Schädlichkeit für den Einzelnen und/oder die Gesellschaft
  • Verlust der Kontrolle über das eigene Verhalten


Grundsätzlich bewirken Merkmale der Droge, des Menschen und der Umwelt in ihrem Zusammentreffen die Suchtentwicklung:

  • Droge: verschiedene Drogen haben verschiedene Suchtpotentiale
  • Mensch: verschiedene Menschen haben ein unterschiedliches Suchtrisiko (z. B. Depression, Angst, versch. psychische oder körperliche Probleme, Alter, etc.)
  • Umwelt: verschiedene Familiengeschichten und Lebensbereiche gehen mit einem unterschiedlichen Suchtrisiko einher (z. B. Verlust einer Bezugsperson, hoher Leistungsdruck in der Gesellschaft, Scheidung, Verlust des Arbeitsplatzes, etc.)

Sucht (ugs. Drogensucht, Alkoholsucht, Spielsucht, etc.) entwickelt sich allmählich. Wenn der Konsum von bestimmten Suchtmitteln oder das Auftreten von bestimmten Verhaltensweisen zu körperlichen, geistigen oder sozialen Schäden führt, bezeichnet man dies als "schädlichen Gebrauch".

Eine Abhängigkeitserkrankung ist ein bio-psycho-sozial oder auch multifaktoriell/multikausal bedingtes Krankheitsgeschehen.

Das bedeutet, dass neben einer biologischen (genetischen, physiologischen) Komponente immer sowohl psychologische als auch soziale Faktoren bei der Entstehung wirksam werden. Solche Faktoren können zum Beispiel traumatische Erfahrungen von Gewalt oder Vernachlässigung sein. Des Weiteren begünstigt auch eine bereits vorhandene psychische Erkrankung (zum Beispiel Depressionen, Ängste oder Schizophrenie) die Genese einer Suchterkrankung. Als Beispiele für sozio-ökonomisch bedingte Einflussfaktoren können hier Armut oder Einsamkeit (etwa bedingt durch den Verlust des Arbeitsplatzes) gelten.

Im Allgemeinen kann gelten: Je stärker eine Person belastet ist, desto wahrscheinlicher ist auch die Entwicklung einer Abhängigkeitserkrankung, wenn eine Disposition von vornherein feststeht.

Man unterscheidet im Allgemeinen zwischen substanzgebundenen und nicht substanzgebundenen Süchten und in der Folge bei den substanzgebundenen Süchten zwischen Abhängigkeit von legalen und illegalen Suchtmitteln.

Zu den legalen Drogen werden u. a.

  • Alkohol,
  • Nikotin,
  • Schnüffelstoffe und
  • Medikamente gezählt.

Zu den illegalen Drogen werden u. a.

  • Cannabis,
  • Ecstasy,
  • Halluzinogene (LSD),
  • Heroin und
  • Kokain gezählt.


Bei den nicht substanzgebundenen Abhängigkeiten handelt es sich um Verhaltensweisen die süchtig machen.
Dazu zählen u. a.

  • die Spielsucht
  • die Abhängigkeit von neuen Medien (Internet, Computer, Handy)
  • die Kaufsucht
  • Arbeitssucht
  • und bestimmte Essstörungen

Nicht substanzgebundene Abhängigkeiten werden in der Literatur auch als Verhaltenssüchte bezeichnet.
Was die Gruppe der Essstörungen (Anorexie, Bulimie) betrifft, herrschen momentan noch unterschiedliche Einschätzungen vor, inwieweit diese zu den Abhängigkeitserkrankungen zu zählen sind.

Unter Mehrfachabhängigkeit versteht man die gleichzeitige Abhängigkeit von zwei oder mehreren Substanzen. So wird z. B. nach einer aufputschenden Substanz eine beruhigende konsumiert, um wieder den gewünschten Zustand herzustellen. Andererseits verweist Mehrfachabhängigkeit meist auch auf einen wahllosen Konsum verschiedener Substanzen.
Anstatt einer spezifischen Substanzwirkung in eine bestimmte Richtung wird dabei nur mehr die Veränderung der Bewusstseinslage, egal in welche Richtung, angestrebt.

Diese Frage ist mit „JA“ und „NEIN“ zu beantworten.
„JA“, wenn man unter Heilung lebenslange Abstinenz oder eine stabile Substitution versteht und damit zurecht kommt.
„NEIN“, da ein ehemals suchtkranker Mensch sein Leben lang ein erhöhtes Risiko aufweist, wieder einen „Rückfall“ in die Abhängigkeitserkrankung zu erleiden. Abhängigkeitserkrankte Menschen tendieren teilweise auch zur Suchtverlagerung, das heißt ein ehemals drogenabhängiger Mensch kann z. B. ein erhöhtes Risiko aufweisen, in späteren Lebensjahren an Alkoholismus zu erkranken. Ein kontrollierter Substanzkonsum bleibt für den ehemals abhängigen Menschen lebenslang riskant.

Auch diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Schwere und Dauer der Erkrankung bzw. auch anderer Einflussfaktoren (wie Lebensalter, soziale bzw. berufliche Integration, etc.) sind verschiedene Behandlungsmodelle möglich.
In der Therapie von Süchtigen (ugs. Suchttherapie, Alkoholtherapie, etc.) unterscheidet man zwischen ambulanter und stationärer Behandlung.
Eine ambulante Behandlung kann von einem einzigen Beratungsgespräch bis hin zu einer mehrjährigen Psychotherapie, einzeln oder in der Gruppe, die verschiedensten Formen annehmen. Ebenso kann eine stationäre Behandlung von einer Woche (zum Beispiel zum Zwecke eines stationären Entzugs) bis hin zu mehreren Jahren dauern. Dabei gibt es unterschiedliche Behandlungskonzepte, welche auf der einen Seite eher eine kurzfristige Veränderung auf Verhaltensebene, auf der anderen Seite eher eine langfristige Veränderung auf einer strukturellen Persönlichkeitsebene beabsichtigen.

Wichtig bei der Behandlung von Abhängigkeitserkrankten ist der multiprofessionelle Zugang und das auf den einzelnen Menschen individuell abgestimmte Behandlungskonzept.

Neben objektiven und einfach zu deutenden Hinweisen, wie zum Beispiel dem Vorhandensein von Suchtmitteln bzw. von Zubehör, das für den Konsum von Suchtmitteln gebraucht wird, zeigen sich Wesensveränderung (z. B. Reizbarkeit, Abfall der Leistungsfähigkeit, Interessensverlust, Vernachlässigung von sozialen Beziehungen, etc.). Diese aber genau zuzuordnen bzw. richtige Schlüsse daraus zu ziehen, ist extrem schwierig und bedarf professioneller Begleitung. Unser Rat ist es, sich bei Verdacht an das Beratungs- & Betreuungsteam zu wenden und in Gesprächen die Situation abzuklären.

Was ist Co-Abhängigkeit?

Häufig fühlen sich Angehörige schuldig und mitverantwortlich an der Entstehung der Suchterkrankung. Einzelne Familienmitglieder nehmen oft schwerste Belastungen auf sich und versuchen die Erkrankung und deren Folgen vor der Außenwelt zu verbergen. Sie kümmern sich um die Belange von Suchtkranken und werden immer mehr in deren Probleme verstrickt. Auf diese Weise schlittern Angehörige in eine Co-Abhängigkeit und tragen ungewollt zur Aufrechterhaltung des Suchtverhaltens bei. Den Suchtkranken wird die Verantwortung abgenommen - sie sehen oft wenig Grund ihr Verhalten zu ändern.

Was steht am Beginn einer Suchtbehandlung?

Der erste notwendige Schritt ist die Kontaktaufnahme zu professionellen Helfer*innen (Beratungsstellen). Es ist wichtig, dass eine Vertrauensbasis zwischen Hilfesuchenden und Helfer*innen entsteht. Darauf aufbauend werden individuelle Konzepte der Begleitung und Behandlung erarbeitet. Die Mitarbeiter*innen des Beratungs- & Betreuungsteams des Vereins Grüner Kreis informieren und helfen bei den entsprechenden Schritten (Kostenübernahme, notwendiger Entzugsplatz, Hilfestellung für ambulante und stationäre Therapie, Hilfestellung bei speziellen Problemen z. B. Eltern/Kind, ältere Suchtkranke, Substitution, Jugendliche, etc.).

Welche Voraussetzungen müssen für eine Aufnahme beim Grünen Kreis erfüllt sein?

Vor einer Aufnahme wird die individuelle Krankengeschichte (Gesundheitszustand, Lebensumstände, etc.) erhoben, die Therapiemotivation abgeklärt und das jeweils passende Behandlungs- und Rehabilitationsmodell gemeinsam erarbeitet. Eine Kostenübernahme ist eine weitere Voraussetzung für eine Aufnahme. Dabei werden die zukünftigen Klient*innen von den Mitarbeiter*innen des Beratungs- & Betreuungsteams unterstützt und begleitet.

Wer übernimmt die Kosten einer Therapie beim Grünen Kreis?

Im Gespräch mit den Mitarbeiter*innen des Beratungs- & Betreuungsteams des Vereins Grünen Kreis wird die Frage der Kostenübernahme individuell abgeklärt.
Bei Klient*innen mit Hauptwohnsitz in Wien erfolgt die Kostenübernahme durch die SDW (Sucht- und Drogenkoordination Wien) in Form von ambulanten und stationären Leistungsmodulen, die Kostenübernahme im Rahmen der Alkoholrehabilitation erfolgt gemeinsam durch PVA, WGKK und SDW.
Bei Klient*innen aus anderen Bundesländern erfolgt die Kostenübernahme aufgrund der Sozialhilfe-, Behindertenhilfe- oder der Kinder- und Jugendhilfegesetze der einzelnen Länder. Eine Kostenübernahme kann auch durch den Bund/der Justiz aufgrund einer richterlichen Weisung nach § 35 SMG § 39 SMG/§ 50/51 STGB/§173 STPO/§ 179 StVG („Therapie statt Strafe“) erfolgen.

Darüber hinaus besteht natürlich die Möglichkeit, sowohl die ambulante als auch die stationäre Therapie privat zu bezahlen.

Werden meine Daten gespeichert?

Ja. Eine professionelle Betreuung und Behandlung/Rehabilitation in einem multiprofessionellen Team erfordert die Erhebung und Speicherung von persönlichen Daten.
Wir halten uns dabei strikt an das Datenschutzgesetz und es gilt die Verschwiegenheitspflicht!

Wer wird im Grünen Kreis betreut?

Betreut werden suchtkranke Menschen aus ganz Österreich:

  • weibliche und männliche Jugendliche und Erwachsene,
  • ältere Suchtkranke
  • komorbide Menschen
  • Eltern bzw. Mütter/Väter mit Kindern,
  • Paare
  • sowie Menschen mit richterlicher Weisung zur Therapie.

 Prinzipiell werden Menschen aus dem gesamten EU-Raum behandelt.

Gibt es eine Warteliste auf einen Therapieplatz im Grünen Kreis?

Nein, der Verein bietet bei Abhängigkeitsproblematiken rasche Hilfe.

Wo befinden sich die Einrichtungen des Vereins Grüner Kreis?

Die ambulanten Beratungs- und Betreuungszentren befinden sich in Wien, Wiener Neustadt, Graz, Linz und Klagenfurt. Sie dienen als Beratungs- sowie Informationsstelle, Präventionseinrichtung (Suchtprävention), aber auch der ambulanten Psychotherapie sowie der Nachbetreuung stationärer Klient*innen aus der Lang- und Kurzzeittherapie nach abgeschlossener Behandlung/Rehabilitation. Die Betreuung von ratsuchenden Eltern und Angehörigen gehört ebenso zum Aufgabengebiet wie die Förderung der Klient*innen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Die stationäre Therapie findet in neun stationären Einrichtungen (ein Sonderkrankenanstalt, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie Sozialhilfeeinrichtungen) in Niederösterreich und der Steiermark mit Platz für 280 Menschen statt.

Wer arbeitet beim Grünen Kreis?

Multiprofessionelle Teams aus den Bereichen Medizin, Psychotherapie, Klinische-Gesundheitspsychologie, Sozialarbeit, Pädagogik, Sozialpädagogik, Sport, Kunst und Kreativität sowie Handwerk ermöglichen Beratung und Betreuung von suchtgefährdeten und suchtkranken Menschen aus ganz Österreich.

Welche Therapiemöglichkeiten gibt es?

Der Grüne Kreis bietet ambulante Programme, vor allem aber stationäre Kurz- und Langzeittherapien im Rahmen des Konzeptes der Therapeutischen Gemeinschaft, zur Rehabilitation und Integration suchtkranker Menschen an.
Die individuellen Bedürfnisse der Klient*innen stehen im Vordergrund und werden bei der Auswahl des Behandlungsweges berücksichtigt.

Für wen ist die ambulante Therapie geeignet?

In den ambulanten Beratungs- & Betreuungszentren des Vereins Grüner Kreis kann sowohl Betroffenen und deren Angehörigen Unterstützung angeboten werden. Im Falle einer ambulanten Therapie sind die aufrechte soziale Integration, regelmäßige Arbeits- oder Ausbildungstätigkeit, eine gesicherte Wohnsituation außerhalb der Drogenszene und relativ kurze, zeitliche Abhängigkeit Voraussetzungen für eine Aufnahme. Ambulante Betreuung und Behandlung/Rehabilitation bedeutet die Begleitung von Betroffenen unter Beibehaltung ihrer aktuellen Lebensumstände. Das heißt, die Behandlung wird in den persönlichen Alltag der/des Betroffenen integriert.

Welche Formen der stationären Therapie sind möglich?
  • Vollentzug
  • Teilentzug
  • Kurzzeittherapie
  • Langzeittherapie (suchtkranke Eltern mit Kindern; jugendliche, multimorbide und ältere Suchtkranke)
  • Dauerbetreuung
Welche Therapieschwerpunkte erwarten Betroffene im Rahmen einer stationären Behandlung?

Die Therapeutische Gemeinschaft ist die Basis der stationären Behandlung/Rehabilitation im Grünen Kreis, der Gedanke des Miteinanders und der Selbsthilfe sind zentrale Elemente.
Das 4-Säulen-Behandlungsmodell des Vereins Grüner Kreis besteht aus folgenden Schwerpunkten:

  • Medizinische Betreuung/Behandlung/Rehabilitation
  • Psychotherapie, Klin.-Gesundheitspsychologie
  • Soziale Arbeit, Beschäftigungstherapie
  • Aktive Freizeit, Sport, Kunst, Kreativität
Bietet der Grüne Kreis spezielle Therapieangebote, z. B. für jugendliche Suchtkranke oder suchtkranke Eltern mit Kind?

Ja, der Grüne Kreis bietet spezielle Therapieangebote im Rahmen der stationären Therapie an:

  • für substituierte Menschen
  • alkoholerkrankte Menschen
  • suchtkranke Jugendliche
  • ältere Suchtkranke
  • suchtkranke Eltern mit Kindern
  • Mehrfachdiagnose-Klient*innen
  • individuelle Therapieangebote für Frauen und Männer
  • ein vom AMS Niederösterreich gefördertes Beschäftigungsprojekt (Transitmitarbeiter*innenprogramm)
Was passiert nach Abschluss einer stationären Therapie?

Wenn Klient*innen ihre stationäre Therapie beenden, können sie ihre Behandlung keinesfalls als abgeschlossen betrachten. Gerade diese Phase nach „Draußen“ in ein weitestgehend selbstverantwortliches Leben bedarf begleitender individueller Therapieangebote. Daher bietet der Grüne Kreis verschiedene, auf die individuellen Bedürfnisse der Klient*innen ausgerichtete, Nachbetreuungsangebote an. Die Nachbetreuung findet in den ambulanten Beratungs- & Betreuungszentren in Wien, Wiener Neustadt, Graz, Klagenfurt, Linz und in den mit dem Verein vernetzten Einrichtungen Österreichs statt.

Gibt es beim Grünen Kreis ein Beratungs- und Betreuungsangebot für Angehörige?

Ja, Menschen im familiären Umfeld von Suchtkranken sind von der Erkrankung ihrer Angehörigen in hohem Maße mitbetroffen. Der Grüne Kreis unterstützt daher Angehörige von Suchtkranken und bezieht diese systematisch in den Behandlungsprozess mit ein.

  • Mehrmals pro Jahr Informationstage in den stationären Einrichtungen
  • Suchtberatung in den ambulanten Beratungs- & Betreuungszentren
  • auf Wunsch der Klient*innen gibt es die Möglichkeit für Familien- und Paargespräche.
Wie kann ich die Arbeit des Vereins Grüner Kreis unterstützen?

Vielen Dank, dass Sie die Arbeit des Grünen Kreis unterstützen möchten! Ihre Spende wird zur Weiterentwicklung von Projekten & Programmen im Grünen Kreis verwendet.
Sie können Ihre Spende direkt einem bestimmten sozialökonomischen Projekt oder auch einer bestimmten Einrichtung zukommen lassen - vermerken Sie dies bitte einfach auf Ihrem Zahlschein.

Bitte verwenden Sie für Ihre Spende die Kontonummer der der HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG:
IBAN: AT81 5300 0038 5501 3222, BIC: HYPNATWW

Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung!